Vorstandsbereich
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    Tausendsee mit ca. 0,7 ha.

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    Binzwanger Weiher mit ca. 4,3 ha.

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    Eybenweiher mit ca. 1,2 ha.

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    Altmühl bei Colmberg mit ca. 12,6 km

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    Kreuthbach und Ödenbach mit ca 3.0 km

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    Wagnersweiher mit ca. 0,6 ha

Anhang zum Erlaubnisschein - für Mitglieder - gültig ab 1. Januar 2024

1. Es dürfen an allen stehenden Gewässern pro Tag höchstens 3 Friedfische und 1 Raubfisch geangelt werden. An den Fließgewässern gilt für Fried- und Raubfisch keine Fangbegrenzung.

2. Die aktuell gültigen Gewässer sind auf dem Erlaubnisschein vermerkt.

3. Für die im Erlaubnisschein genannten Gewässer gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten, welche man im Internet unter folgendem Links findet:
Schonmaße und -zeiten


Ergänzend gilt: Hecht und Zander sind vom 15.02. bis 30.04. an allen Gewässern gesperrt.

4. Beim Angeln ist stets die komplette Angelausrüstung mitzuführen. Diese umfasst u. a. Kescher, Maßband, Messer, Betäuber, Zange oder Hakenlöser.

5. Das Angeln ist verboten:
• Während des Arbeitseinsatzes am 30.04. von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr an allen Gewässern.
• Am 1. Mai nach der Vereinsveranstaltung ab 12:00 Uhr am Tausendsee.
• Am Dorffestfreitag während des Aufbaus von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr, sowie am Dorffestmontag während des Abbaus von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr an allen Gewässern.

6. Die Polizei und der Fischereiaufseher Reinhold Dietrich (09803-457) sind jederzeit berechtigt, Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen die Einziehung der Erlaubnis vorzunehmen.

7. Die Sperrung eines Gewässers wird im Schaukasten, im Internet und evtl. durch Schilder am Gewässer bekannt gegeben.

8. Flurschäden sind unbedingt zu vermeiden. Bei Nichtbeachtung haftet der Verursacher. Der Angelplatz und die Gewässer sind sauber zu verlassen.

9. Das Befahren des Weiherdammes am „Tausendsee“ ist untersagt.

10. Alle Fangergebnisse müssen direkt nach dem Fang eingetragen werden, entweder online über die Homepage oder analog auf dem Erlaubnisschein (diese muss jedoch spätestens 7 Tage danach online eingetragen werden ).

11. Bis spätestens 31. Dezember muss die komplette Fangliste online über die Homepage abgegeben werden („Fangbuch abgeben/schließen“). Besteht diese Möglichkeit nicht, muss die komplette Fangliste (Rückseite Jahreserlaubnisschein) bis 31. Dezember in den Briefkasten an der Fischerhalle eingeworfen werden. Besteht die Möglichkeit der Onlineabgabe und wird diese nicht genutzt, wird eine Verwaltungsgebühr von € 10,00 berechnet. Wird die Fangliste (auch leere Fanglisten müssen abgegeben werden) nicht fristgerecht abgegeben, wird eine Verwaltungsgebühr von € 20,00 berechnet.

12. Materialausgabe: Die Materialausgabe erfolgt ausschließlich durch die Gerätewarte. Es erfolgt keine Ausgabe von motorgetriebenen Geräten.

13. Arbeitseinsätze am Gewässer und bei Veranstaltungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Für alle aktiven Angler (bis einschließlich 65. Lebensjahr) und Jungfischer ab dem Alter von 16 Jahren sind 15 Stunden im Jahr zu leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 15,00 € pro Stunde berechnet.

14. Für Neumitglieder gilt eine Bewährungszeit von 2 Jahren. Bei Ausschluss wird die Aufnahmegebühr nicht erstattet.

15. Erlaubnisscheine werden nur bei Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats ausgegeben.